Termine / Terminabsage
Termine können am besten telefonisch unter 08131/ 3174049 vereinbart werden. Während einer Behandlung werden alle ankommenden Anrufe weitergeleitet. Bitte sprechen Sie auf den Anrufbeantworter oder schreiben Sie eine E-Mail an laurie@lauriejohnson.de. Ich antworte Ihnen schnellstmöglich.
Eine Absage bis 24 Stunden vor dem Termin ist kostenfrei. Im Falle einer späteren Absage ist die Hälfte des Honorars zu begleichen. Im Falle einer fehlenden Terminabsage und Terminversäumung ist das gesamte Honorar zu begleichen.
Honorar
Das Honorar ist im Anschluss an jede Sitzung bar zu entrichten. Sie erhalten eine Quittung oder bei Bedarf eine Rechnung zur Einreichung bei Ihrer Versicherung.
Lösungsfokussierte Beratung / Therapie, Traumreisen/ Arbeit mit inneren Bildern, Hypnotherapie, Beratung, Coaching
- 90 Min. Behandlung 140 €
- 60 Min. Behandlung 100 €
Psychotherapie ist nach § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei.
Kostenerstattung
Selbstzahler
Prinzipiell ist jeder Klient zunächst Selbstzahler – unabhängig ob die entsprechende Krankenversicherung die Kosten übernimmt.
Ihr Vorteil: Formalitäten spielen keine Rolle. Z.B. bei Abschluss von Lebens-, Berufsunfähigkeits- Kranken- Zusatzversicherungen oder auch wenn Sie sich für den Staatsdienst bewerben, werden häufig Fragen zu früheren oder laufenden psychotherapeutischen Konsultationen gestellt. Sie entscheiden selbst über den Umgang mit Informationen und Daten Ihres Vertrauens.
Private Krankenversicherung
Manche private Versicherungsträger oder Zusatzversicherungen erstatten die Leistungen durch Heilpraktiker für Psychotherapie im Rahmen einer Psychotherapie zum Teil. Die Leistungen der zahlreichen Versicherungen sind jedoch sehr unterschiedlich. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung, ob und welche Leistungen erstattungsfähig sind.
Gesetzliche Krankenkasse:
Die Behandlungskosten werden bislang nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet.
Therapie kann als Sonderausgabe/außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Beratungen können als Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden.
Ärztliche Abklärung
Bei Erkrankung ist eine ärztliche Abklärung notwendig. Die Behandlung ersetzt keine ärztliche oder psychiatrische Behandlung!